Seit September 2018 besteht für Anwälte in Deutschland die Pflicht, der passiven Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. Die Bundesrechtsanwaltskammer möchte somit einen sicheren, einfach und digitalen Nachfolger der postalischen Kommunikation und des Fax-Versands. Viele Rechtsanwälte, die weder in einer Kanzlei tätig sind oder keine kompetente IT-Betreuung in greifbarer Nähe ist, haben wir unseren deutschlandweiten beA-Einrichtungsservice ins Leben berufen. Zum Festpreis wird das beA Postfach auf dem Windows Computer oder Mac installiert. Das besondere an unserem Service ist die anschließende Schulung, welche die Nutzung verständlich macht. 

Bea-Einrichtungsservice für die Erstregistrierung

Unseren Service für die Erstregistrierung bzgl. des beA-Postfachs nutzten in den vergangenen Monaten bereits über 100 Rechtsanwälte deutschlandweit. 

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) (Teil 1)

Der erste Teil erklärt die Funktionsweise des beA.


Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) (Teil 2)

Was alles für die Nutzung des beA notwendig ist.