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Neues Gesetz ab 1. August 2016 - Freie Routerwahl

Neues Gesetz ab 1. August 2016 - Freie Routerwahl

Für viele Kunden von Kabelanbietern (KabelDeutschland, Vodafone, O2, Kabel & Medien Service (KMS)) und DSL-Anbietern hat die Bundesregierung nun ein Gesetz verabschiedet, was es dem Kunden ermöglicht, den Router (in der Regel das Gerät, was den Zugang zum Internet ermöglicht) frei zu wählen. Damit beendet die Regierung den Routerzwang der bei vielen Anbietern derzeit noch an der Tagesordnung ist. Das neue Gesetz tritt am 1.08.2016 in Kraft und zwingt die Provider die erforderlichen Zugangsdaten den Kunden kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Viele Internetprovider (besonders Kabelnetzbetreiber) wehrten sich gegen das neue Gesetz und leisteten erbitterten Widerstand gegen die Einführung des neues Gesetzes. Das Gesetz zur Abschaffung des Routerzwangs wurde am 29. Januar 2016 im Bundesgetzblatt veröffentlicht und 6 Tage zuvor vom Bundespräsident Gauck unterzeichnet. 

Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten

Das Gesetz besteht insgesamt aus drei Artikeln und enthält Änderungen am Funkanlagen- und Telekommunikationsgesetz. Der interessanteste Teil für Privatkunden dürfte der nachfolgende Passus sein:

Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten

Bisher ist es gängige Praxis, dass Kabelbetreiber (Vodafone, ehemals KabelDeutschland) keine Zugangsdaten zur Verfügung stellten und man lediglich Mietgeräte (AVM Fritzbox 6490) oder einfache Geräte zur Verfügung standen. 

Das neue Gesetz ist auf jeden Fall zu begrüßen.

Quelle: Bundesgesetzblatt

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